Allgemeine Geschäftsbedingungen des Online Service-Portals „mymueller®“

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1      Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Online Service-Portals „mymueller®“ (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, die zwischen Gesellschaften der Jakob Müller-Gruppe (Lieferant) und dem Kunden (Käufer) über das Online Service-Portal „mymueller®“ (nachfolgend „Webshop“) abgewickelt werden. Im Rahmen des Bestellvorgangs anerkennt der Kunde die AGB in der zum Zeitpunkt der Abgabe seiner Bestellung geltenden Fassung. Alle mündlichen und telefonischen Abmachungen müssen, um bindend zu sein, schriftlich bestätigt werden. Das Erfordernis der Schriftlichkeit ist auch dann erfüllt, wenn eine Erklärung in einer E-Mail enthalten ist. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

1.2      Unser Produkteangebot im Webshop richtet sich aus-schliesslich an unsere Geschäftskunden (juristische Personen) im B2B-Bereich.

2.  Bestellprozess und Vertragsabschluss

2.1      Durch Aufgabe einer Bestellung im Webshop macht der Kunde ein verbindliches An­gebot zum Kauf der betreffenden Produkte. Der Kunde ist an die Bestellung bis zum Ablauf des siebten auf das Eingangs-Datum der Bestellung folgenden Werktags gebunden.

2.2      Der Kunde erhält unverzüglich nach Eingang seiner Bestellung eine Bestätigung über den Erhalt der Bestellung, die keine Annahme der Bestellung darstellt. Diese Bestätigung dient lediglich der Information, dass der Lieferant die Bestellung erhalten hat.

2.3      Ein Vertrag kommt erst dann gültig zustande, wenn der Lieferant dem Kunden gegenüber die Annahme seiner Bestellung unter gleichzeitiger Zustellung der diesbezüglichen Original-dokumente per E-Mail erklärt (Bestellbestätigung per E-Mail) und der Kunde nicht bis spätestens 48 Stunden ab Erhalt der Bestellbestätigung dem Inhalt der ihm mit der Bestellbestätigung zugestellten Originaldokumente per E-Mail widerspricht. Still-schweigen des Kunden gilt als dessen Zustimmung zum Inhalt der ihm vom Lieferanten bezüglich seiner Bestellung zugestellten Originaldokumente.

2.4      Der Vertrag kommt nur über diejenigen Produkte zustande, die in der Bestellbestätigung des Lieferanten ausdrücklich aufgeführt sind. Daraus ergibt sich auch abschliessend der Leistungsumfang.

3.  Preise

3.1      Massgebend und verbindlich für die Preise und sonstigen Preisbestandteile wie Verpackung, Steuern, Zoll, etc. sind aus-schliesslich die diesbezüglichen Angaben des Lieferanten in den jeweiligen Originaldokumenten.

4.  Zahlungsbedingungen

4.1      Die Zahlung erfolgt mittels Rechnung zu den in den Original-dokumenten jeweils aufgeführten Zahlungsbedingungen.

4.2      Eine Verrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen.

4.3      Wird der fällige Rechnungsbetrag trotz erfolgter Mahnung nicht bezahlt, schuldet der Kunde einen Verzugszins in Höhe von 5 (fünf) Prozent p.a. auf dem ausstehenden Rechnungsbetrag. Überdies steht dem Lieferanten das Recht auf Rücktritt vom Vertrag zu, unter Belastung des Kunden für alle vom Lieferanten bereits gemachten Aufwendungen.

5.  Liefertermine

5.1      Die angegebenen Liefertermine sind unverbindlich. Der Lieferant setzt aber alles daran, die Liefertermine unter grösster Sorgfalt einzuhalten.

5.2      Entschädigungsansprüche für direkten und/oder mittelbaren Schaden, der aus einer verspäteten Lieferung entsteht, können nicht geltend gemacht werden. Eine allfällige Nichteinhaltung der Liefertermine schafft kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag.

6.  Transport, Versicherung, Einlagerung

6.1      Massgebend für Transport, Versicherung und allfällige Lagerung der Ware unterwegs oder am Bestimmungsort sind aus-schliesslich die diesbezüglichen Bestimmungen in den jeweiligen Originaldokumenten des Lieferanten.

Bei Eintreffen der Sendung hat der Kunde die Ware zu prüfen und allfällige Mängelrügen unverzüglich an den Frachtführer und an den Lieferanten zu richten. Der Lieferant empfiehlt, Beschädigungen und Fehlen von Ware bei Empfang der Ware unverzüglich amtlich feststellen zu lassen, um das Rückgriffsrecht gegen das Transportunternehmen zu wahren.

6.2      Liegen seitens des Kunden bei Versandbereitschaft trotz Aufforderung des Lieferanten keine Instruktionen betreffend Versand, Transport, Versicherung und Verzollung vor, so behält sich der Lieferant vor, nach seinem Gutdünken zu handeln.

7.  Eigentumsvorbehalt

7.1      Bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Rechnungs-betrages bleibt die Ware im Eigentum des Lieferanten und kann der Kunde weder eine Verpfändung, Sicherungsabtretung noch einen Weiterverkauf der Ware vornehmen.

7.2      Erfolgt eine Lieferung, ohne dass der Kaufpreis voll bezahlt wurde, so behält sich der Lieferant das Recht vor, den Eigentums-vorbehalt in den zuständigen öffentlichen Registern eintragen zu lassen, sofern der Eigentumsvorbehalt gegenüber gutgläubigen Dritten an diese Voraussetzung gebunden ist. Der Kunde verpflichtet sich, diesem Eintrag zuzustimmen.

8.  Gewährleistung und Haftung

8.1      Die Garantiedauer für gelieferte Produkte endet zwölf Monate nach dem Abgang der Lieferung ab Werk.

8.2      Voraussetzung für die Gewährleistung ist, dass die gelieferten Produkte vom Kunden fachgerecht behandelt und korrekt montiert wurden. Die Gewährleistungspflicht muss für Produkte abgelehnt werden, die vom Kunden selbst montiert wurden, obwohl der Lieferant eine Montage durch seine Spezialisten als notwendig bezeichnete. Produkte, die während der Garantiezeit nachweisbar infolge schlechten Werkstoffes oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder schadhaft werden, werden unverzüglich auf Kosten des Lieferanten ausgebessert und nötigenfalls ersetzt. Der Kunde verpflichtet sich, dem Lieferanten solche Mängel sofort anzuzeigen und seine Anweisungen abzuwarten. Ein Anspruch des Kunden auf Rückgängigmachung des Vertrages oder auf Minderung des Kaufpreises ist ausgeschlossen. Für Schäden, die namentlich durch unzureichende betriebsinterne Instruktion des Bedienungspersonals, durch falsche Bedienung oder mangelhafte Wartung verursacht worden sind, oder für Teile, die dem natürlichen Verschleiss unterworfen sind, trifft den Lieferanten keine Ersatz-pflicht. Ebenso entfällt die Ersatzpflicht, wenn der Lieferant nicht unverzüglich nach Entdeckung der Mängel schriftlich verständigt oder seine entsprechenden Anweisungen nicht beachtet worden sind. Für Produkte, die nicht von Gesellschaften der Jakob Müller-Gruppe hergestellt sind (Fremdprodukte), garantiert der Lieferant ausschliesslich im Umfang der ihm vom Lieferanten dieser Fremd-produkte gewährten Garantie. Die Gewährleistung bezieht sich ausdrücklich und ausschliesslich auf die oben erwähnte Ersatz-pflicht. Jede weitergehende direkte oder indirekte Forderung, z. B. Ersatz fehlerhaft produzierter Ware, Verlust verarbeiteten Materials, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn oder Ersatz für Produktionsausfall wird wegbedungen.

9.  Montage

Sie wird auf Wunsch des Kunden entweder zu einem festen Preis oder zu Einheitssätzen auf Grund der Montagebedingungen des Lieferanten, die dem Kunden auf Verlangen zugestellt werden, ausgeführt.

10.      Erfüllungsort

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Lieferanten.

11.      Gerichtsstand und anwendbares Recht

11.1    Gerichtsstand für den Kunden und den Lieferanten ist der Sitz des Lieferanten. Der Lieferant ist jedoch berechtigt, den Kunden an dessen Sitz gerichtlich zu belangen.

11.2    Die Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Lieferanten unterstehen dem materiellen Recht des Staates, in welchem der Lieferant seinen Sitz hat, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).